II. Fahrkarten
 Auf der Schwarzatalbahn gelten generell die Fahrkarten und Fahrpreise der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn. Diese Fahrkarten und Fahrpreise gelten nicht auf der Oberweißbacher Bergbahn.
Für die Benutzung der Oberweißbacher Bergbahn werden folgende Fahrkarten für die 2. Wagenklasse zwischen den Stationen der auf dem Streckenblatt (Anlage 2) verzeichneten Strecken ausgegeben: 1. Bergbahn-Einzelticket : berechtigt zur einfachen Fahrt auf der Oberweißbacher Bergbahn (Steilstrecke inkl. Flachstrecke); gilt zusätzlich von oder nach allen Bahnhöfen der Schwarzatalbahn in Verbindung mit einer Bergbahn-Fahrt
2. Bergbahn-Tagesticket : gilt als Tageskarte für das Gesamtnetz der OBS (Oberweißbacher Bergbahn und Schwarzatalbahn) inkl. Busbenutzung PVG auf den in der Liniengrafik gemäß Anlage 3 genannten PVG Buslinien 3. Flachstrecken - Einzelticket: berechtigt zur einfachen Fahrt auf der Flachstrecke der Oberweißbacher Bergbahn 4. Flachstrecken - Wochenticket: (jedoch nicht im Abonnement und nicht übertragbar): zur Nutzung der
Flachstrecke der Oberweißbacher Bergbahn 5. Flachstrecken - Monatsticket: (jedoch nicht im Abonnement und nicht übertragbar): zur Nutzung der Flachstrecke der Oberweißbacher Bergbahn 6. Bergbahn - Wochenticket: (jedoch nicht im Abonnement und nicht übertragbar): zur Nutzung der Steil- und
Flachstrecke der Oberweißbacher Bergbahn, gilt zusätzlich auf der Schwarzatalbahn 7. Bergbahn - Monatsticket: (jedoch nicht im Abonnement und nicht übertragbar): zur Nutzung der Steil- und Flachstrecke der Oberweißbacher Bergbahn, gilt zusätzlich auf der Schwarzatalbahn
Die Fahrkarten Nr. 1 bis 3 gelten nur am eingetragenen Geltungstag, dieser ist gegebenenfalls durch den Fahrgast einzutragen. Die Fahrpreise sind dem Streckenblatt gemäß Anlage 2 zu entnehmen. Die oben genannten Tickets Nr. 1 und 2 gelten auf der Schwarzatalbahn nur in Zusammenhang mit einer Fahrt auf der Oberweißbacher Bergbahn. Die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten haben keine Gültigkeit. Schüler– und Streckenzeitkarten
werden nicht im Abonnement und nur von der Agentur in Obstfelderschmiede verkauft. Auf der Flachstrecke der Oberweißbacher Bergbahn werden sie auch von den Triebfahrzeugführern ohne Preisaufschlag verkauft. Sie sind nicht übertragbar. Es gelten 6 % Ermäßigung auf die Fahrkarte 1 für - Inhaber der Thüringer Wald Card
Es gelten 25 % Ermäßigung
auf die Fahrkarten Nr. 1 bis 3 für
- Inhaber der BahnCard 25, BahnCard 50 und Mobility BahnCard 100 (BahnCard 100)
- Schüler, Studenten, Azubi bei Vorlage des Studenten- bzw. Schülerausweises
- alleinreisende Kinder bis einschließlich 14 Jahre
Es gelten 25 % Ermäßigung auf die Fahrkarten Nr. 2 für - Reisende mit Thüringen-Ticket, Sachsen-Ticket, Sachsen–Anhalt-Ticket
- Inhaber des Thüringen-Ticket-Single, Sachsen-Ticket-Single, Sachsen-Anhalt-Ticket-Single
Für Gruppenreisen gelten abweichend von den BB Personenverkehr nachfolgende Regelungen.
| Gruppen ab 10 Personen |
KindergruppenSchülergruppen ab 10 Personen | Kindergartengruppen | Rabatt Mo – Fr |
25 % | 50 % | frei, Erzieher 25 % | Rabatt Samstag/ Sonntag/ Feiertag | keine | 25 % | frei, Erzieher 25 %
| Freifahrten | jede 10. Person | jede 10. Person |
keine |
Reservierungen für Gruppenreisen auf der Oberweißbacher Bergbahn, auch für Gruppen ohne Anspruch auf Ermäßigung, werden kostenlos, jedoch nur bei ausreichender Kapazität vorgenommen. Es besteht keine Reservierungspflicht. Ermäßigungen ausserhalb der BB Personenverkehr können nicht kumuliert werden.
Der Mitfahrer-Rabatt wird nur für Fahrten auf der Schwarzatalbahn mit Fahrscheinen nach BB Personenverkehr gewährt.
Ergänzungen der Redaktion: Das “Schönes-Wochenende-Ticket”, das “Thüringen-Ticket”, das “Sachsen-Ticket”, das “Sachsen-Anhalt-Ticket”, das
“Hopperticket” und das "Schüler- Ferien-Ticket-Thüringen" gelten nicht auf der Oberweißbacher Bergbahn (Flach- und Steilstrecke) . Ermäßigungen für Schwerbehinderte - Ist die Strecke im Streckenverzeichnis vom Versorgungsamt eingetragen, ist die Fahrt für den Schwerbehinderten frei. - Ist im Behindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen, ist auch die Fahrt für den Begleiter frei.
- Ist die Strecke nicht eingetragen, ist die Fahrt für den Schwerbehinderten ohne Ermäßigung kostenpflichtig aber für den eingetragenen Begleiter frei.
Fahrräder werden im gesamten Netz kostenlos befördert, jedoch nur bei vorhandener Kapazität. Bei ausgeschöpfter Kapazität besteht kein Beförderungsanspruch für den entsprechenden Zug. Ergänzungen der Redaktion: Fahrräder können in der Bergbahn aus Sicherheitsgünden nur mit dem Personenwagen
befördert werden. Diese Fahrten sind im Fahrplan gekennzeichnet Für die Beförderung in den Bussen der PVG gelten die Tarifbestimmungen der PVG.
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